Wir haben diese Umweltzeichen auf der Grundlage unserer Lieferkette ausgewählt, um die bereits laufenden Maßnahmen zu unterstützen. Für Kleidung aus norwegischer Wolle verwenden wir das Nordische Umweltzeichen. Für unsere Merinowolle haben wir uns für das Europäische Umweltzeichen entschieden. So übernehmen wir Verantwortung und tragen dazu bei, den grünen Umbau der Branche voranzutreiben – im Einklang mit dem UN-Nachhaltigkeitsziel 17: „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“.
Unsere dickere Wollkleidung erfüllt bereits die Anforderungen des Nordischen Umweltzeichens. Die Zertifizierung unserer Produkte aus Merinowolle nach dem Europäischen Umweltzeichen ist derzeit in Arbeit.
Zu den Anforderungen des Nordischen Umweltzeichens zählen:
- Verwendung von Fasern, die entweder biologisch, recycelt oder aus erneuerbaren Ressourcen stammen und bestimmte festgelegte Umweltanforderungen erfüllen.
- Informationen über die Umwelt- und Gesundheitseigenschaften aller bei der Textilherstellung verwendeten Chemikalien. Das Nordische Umweltzeichen verbietet unter anderem die Verwendung von Stoffen, die krebserregend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutschädigend sind. Halogenierte Flammschutzmittel, antibakterielle Zusatzstoffe und Nanopartikel sind ebenfalls verboten.
- Einführung einer Mindestzahl von besten verfügbaren Techniken (BVT) bei der Wasser- und Energieeffizienz oder lokale Erzeugung von Solarenergie in allen Nassprozessen der Lieferkette.
- Prüfung der Textilqualität, darunter Maßänderung, Farbechtheit und Abriebfestigkeit.
- Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitnehmerrechte.
Die EU unternimmt Schritte gegen Greenwashing
Studien der EU zeigen, dass mehr als die Hälfte der Herstellerangaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten unklare, irreführende oder unbegründete Informationen enthalten. Das Vertrauen der Verbraucher in die Umweltaussagen ist mittlerweile alarmierend gering. Die Verbraucher können irregeführt werden und Unternehmen können einen falschen Eindruck von ihren Umweltauswirkungen oder -vorteilen vermitteln – eine Praxis, die als Greenwashing bezeichnet wird.
Mit einem Entwurf für neue Rechtsvorschriften zu Umweltaussagen ergreift die EU Maßnahmen zur Bekämpfung von Greenwashing und zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt. Wenn gewährleistet wird, dass Umweltzeichen und Umweltaussagen glaubwürdig und vertrauenswürdig sind, können Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen. Dies wird auch die Wettbewerbsfähigkeit von Herstellern stärken, die gezielte Anstrengungen unternehmen, um die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Aktivitäten zu erhöhen.
Wichtigste Maßnahmen in der Anti-Greenwashing-Richtlinie:
Um die Gewähr zu bieten, dass die Verbraucher zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Umweltinformationen über Produkte erhalten, umfasst der Entwurf:
- klare Kriterien dafür, wie Unternehmen ihre Umweltaussagen und -kennzeichnungen belegen sollen
- Anforderungen an diese Aussagen und Kennzeichnungen, die von einem unabhängigen und akkreditierten Prüfer überprüft werden müssen, und
- neue Regeln für die Steuerung von Umweltkennzeichnungen, damit diese solide, transparent und zuverlässig sind
Der Entwurf wird derzeit im EU-Parlament und im Rat behandelt, wobei die endgültige Verabschiedung der Anti-Greenwashing-Richtlinie bis zum Sommer 2025 erwartet wird.
Dieser Entwurf ergänzt die kürzlich verabschiedete Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, in der eine hervorragende Umweltleistung als konform mit dem Europäischen Umweltzeichen oder offiziell anerkannten Umweltkennzeichnungen vom Typ 1 wie dem Nordischen Umweltzeichen anerkannt wird. Die Anti-Greenwashing-Richtlinie wird neben einem allgemeinen Verbot von irreführendem Marketing genauere Vorschriften für die Umweltkennzeichnung einführen.
Nordisches Umweltzeichen und Europäisches Umweltzeichen – Umweltkennzeichnungen vom Typ 1 (ISO 14024)
Das Nordische Umweltzeichen ist die offizielle Umweltkennzeichnung in Skandinavien, die 1989 vom Nordischen Ministerrat beschlossen wurde. Die Entwicklung und Überarbeitung der Kriterien basiert auf Untersuchungen, in denen wichtige Umweltbelange identifiziert wurden. Das Europäische Umweltzeichen hingegen ist die offizielle freiwillige Umweltkennzeichnung der Europäischen Union.
Beides sind Umweltkennzeichnungen vom Typ 1, was bedeutet, dass sie unabhängig sind, Anforderungen auf der Grundlage einer Lebenszyklusperspektive aufstellen und eine ganzheitliche Sicht anwenden. Die Entwicklung und Überarbeitung der Kriterien für beide Umweltzeichen ist ein mehrstufiger Prozess, an denen viele Interessenvertreter beteiligt sind. Die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen werden regelmäßig überprüft und überarbeitet, um den neuesten Erkenntnissen und Entwicklungen auf dem Markt Rechnung zu tragen. Darüber hinaus werden Anforderungen für neue Bereiche entwickelt.
Die Anforderungen werden in einem transparenten Prozess unter Einbeziehung von Fachleuten aus Industrie, Umwelt- und Verbraucherorganisationen, Behörden und anderen beteiligten Parteien entwickelt.
Wenn im Rahmen einer anderen Umweltkennzeichnung, die den Anforderungen an Umweltkennzeichnungen vom Typ 1 nach EN ISO 14024 entspricht, für eine Produktgruppe bereits Kriterien entwickelt wurden, werden diese im Rahmen des Verfahrens immer überprüft.
Derzeit gibt es Kriterien für 60 Produktgruppen mit dem Nordischen Umweltzeichen und 25 für das Europäische Umweltzeichen.